Bundestrainer hat geschrieben:Zitat aus der SpO.: Entscheidend für den Versicherungsschutz eines Spielers ist NICHT die erteilte Spielgenehmigung, sondern die Mitgliedschaft im SFV...;
Gleiches gilt doch auch, wenn ein Spiel "schwarz" stattfindet, also OHNE Anmeldung. Oderr irre ich mich da?
Gutes Zitat, jedoch bezieht sich das Wort "Spielgenehmigung"
nicht auf auf ein Fußballspiel, sondern eher auf das Erteilen einer Spielgenehmigung (Pass) für die jeweiligen Spieler.
Ich will das Hickhack mal ein wenig aufklären. Sicherlich kannst Du Glück haben und der Versicherungsschutz erlischt
nicht in einem "Nichtgenehmigten" Spiel. Darum geht’s mir ja auch
nicht nur.
Es geht hier mehr oder weniger um Haftungen... ich statuiere hier mal ein Exempel:
Rot-Weiß Tulpe spielt heute ein
nicht gemeldetes
Testspiel gegen Blau-Weiß Hupe. Im Einsatz ein SR mit offizieller Lizenz. Bei einem absichtlichen brutalen Foulspiel wird ein Spieler der Tulpen von einer Hupe schwer verletzt. Der SR zeigt der schuldigen Hupe hierfür die Rote Karte. Daraufhin spuckt die Hupe dem SR ins Gesicht.
Was nun???
Trödeln wir das Ganze mal auseinander.
1. Der Verletzte Spieler könnte Glück haben und wird eventuell
nicht auf den Kosten sitzen bleiben. ABER, dessen Unfall-/Krankenversicherung wird im Unfallbericht lesen, dass es sich um ein absichtliches und brutales Foulspiel handelte. Ergo wird sich doch die Kasse Gedanken machen, ob man rechtlich was gegen den Täter tun kann. Kann man, aber eben nur wenn es sich um ein "offizielles" Spiel handelt. Dann existiert ja auch ein Spielformular, in dem der SR als Zeuge die Situation geschildert hat. Ist das
nicht offiziell, dann könnte sich ja so ein schlauer Kassenmitarbeiter denken, ok hier sehen wir keine Kohle wieder, also Minimalbehandlung für den Verletzten. Man könnte der gebrochenen Tulpe sogar unterstellen, bewusst in einem
nicht gemeldeten Spiel im Einsatz gewesen zu sein, somit greift der Versicherungsschutz über den Landessportbund überhaupt
nicht. (Siehe jedes Hobbyturnier, alle ohne Versicherungsschutz des LSB) Damit wäre auch die Unfallversicherungsleistung vollständig hinfällig. „Grob fahrlässig“ nennt so etwas die Versicherung…
2. Weil das Spiel
nicht offiziell gemeldet ist, kommt die Hupe auch noch so davon, heißt: weder der SR noch die „abgebrochene Tulpe“ haben eine Handhabe sportgerichtlich was zu erreichen.
Nicht mal nen Spielabbruch hätte hier Sinn, weil’s keinen interessiert.
3. Jetzt denken wir mal, dass die beiden Teams auch regulär in einer Staffel spielen und sich theoretisch am kommenden WE schon im Ligabetrieb wieder sehen könnten. Selbstverständlich mit „Brutalo-Hupe“ aber ohne die „Knochen-Kaputt-Tulpe“, denn die kann zukünftig Fussball nur noch am Spielfeldrand oder im TV genießen…
Feine Geschichte und Sport frei!!!